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Sicherheits- und  Gesundheits- koordinator  im Hoch- und Tiefbau Seit dem 10.06.1998 ist die Verordnung über Sicherheits- und Gesundheitsschutz auf Baustellen (Baustellenverordnung  - BaustellV,  BGBI, I S. 1283) in Kraft. Damit wird europäisches Recht (EU - Baustellenrichtlinie 92/57/EWG) in  nationale Regelungen umgesetzt.   Auf Baustellen verunglücken jedes Jahr viele Beschäftigte schwer, zum Teil tödlich.  Zur nachhaltigen Verbesserung des Arbeitsschutzes, der Organisation und Planung im Baubereich,  stehen auf der Grundlage der Baustellenverordnung Instrumente und Hilfsmittel (z.B. SiGe-Plan)  zur Verfügung, die als Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination (Sigeko) auf Baustellen, mit  Beschäftigten mehrerer Unternehmer, umzusetzen sind.   Das bedeutet: Jede Baustelle, die nach BaustellV der Vorankündigung unterliegt, unter Beteiligung mehrerer Unternehmer, mit entsprechendem  Umfang realisiert, sowie auf der besonders gefährliche Arbeiten gemäß § 2 Abs. 3 BaustellV durchzuführen sind, in Planungsphase  und Ausführungsphase nach BaustellV, im Bereich Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz zu koordinieren.  Unter dem Begriff des Bautechnischen Brandschutzes werden Maßnahmen und Forderungen an Baustoffe, Bauteile und technische  Einrichtungen zusammengefasst, die eine Brandentstehung vorbeugen, die Ausbreitung des Feuers im Schadensfall verhindern  und eine wirksame Brandbekämpfung ermöglichen.  Unsere Fachausbildung zum Sicherheits- und Gesundheitskorordinator im Hoch- und Tiefbau trägt als weiterer  Baustein dazu bei unserer Angebot an Serviceleistungen zu vervollständigen.
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Sicherheits- und Gesundheits- schutzkoordinator auf Baustellen
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